Höfling Energieberatung

Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und erneuerbaren Energien

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.

"Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme. Hier kann am meisten gespart werden."

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